AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Light-Tech-Events

§1
Absagen bzw. Vertragsrücktritte sind schnellstmöglich mitzuteilen. Sollte dies nicht geschehen, können anfallende Kosten, sowie der Verdienstausfall auf den Veranstalter umgelegt werden.

§2
Für einen Technischen Ausfall ist Light-Tech-Events nicht haftbar.

§3
Bei Anmietungen von zusätzlichem Equipment für Ihre Veranstaltung hat der Veranstalter die Kosten zu tragen.

§4
Bei Schäden an der eingesetzten Technik, die grob oder fahrlässig durch den Veranstalter oder seiner Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.

§5
Anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter. (Gilt nur für öffentliche, nicht private Veranstaltung).

§6
Die vereinbarte Gage ist vor Ort, in Bar oder 1 Woche nach Beendigung der Veranstaltung an die Firma Light-Tech-Events zu entrichten. Der Veranstalter erhält eine ausführliche Rechnung.

§7
Die Art der Aufstellung und Anbringung des Equipments obliegt Light-Tech-Events.

§8
Die Gage wird auch bei Ausfall oder vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung fällig. Dies gilt nicht, wenn diese mind. 2 Wochen vor dem geplanten Termin abgesagt wird, oder die Firma Light-Tech-Events, für den geplanten Termin eine andere Veranstaltung verbuchen kann, sodass kein Verdienstausfall vorliegt. Bei Vertragsrücktritten, von weniger als 7 Tage, werden umgehend 50% der vereinbarten Rechnungssumme fällig. Bei Absagen unter 3 Tagen vor der Veranstaltung, werden umgehend 80% der vereinbarten Rechnungssumme fällig.

§9
Für Personen- und Sachschäden, die unmittelbar vor, während oder im Anschluss an einer Veranstaltung entstehen, übernimmt die Firma Light-Tech-Events keine Haftung. Schadensansprüche können nicht geltend gemacht werden.

§10
Der Auftraggeber hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Für Personen-, Sach-, Vermögensschäden, die durch Vandalismus, mutwillige Zerstörung oder unsachgemäßer elektronischer Stromversorgung zustande kommen, übernimmt der Auftraggeber die volle Haftung.

§11
Der Veranstalter stellt dem Light-Tech- Events Team ein Essen und alkoholfreie Getränke im üblichen Rahmen zur Verfügung.

§12
Eine Anfrage bei uns ist immer unverbindlich. Eine verbindliche Buchung wird schriftlich bestätigt.

§13
Alle vom Interessenten/Veranstalter übermittelten Daten werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

§14
Gerichtsstand ist der Ort von Light-Tech-Events (Hermaringen).

§15
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser AGB gegen die geltende Rechtslage verstoßen, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, behalten die übrigen Teile Ihre Gültigkeit.