§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen von Light-Tech-Events, insbesondere über Veranstaltungstechnik, Planung, Dienstleistung, Festinstallation, Verleih, Verkauf, Management und Stage-Management.
(2) Diese gelten gegenüber Privatkunden, gewerblichen Kunden sowie Auftraggebern aus der öffentlichen Hand.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn Light-Tech-Events diese schriftlich bestätigt. Auch für zukünftige Geschäfte.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von Light-Tech-Events sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
(2) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
(3) Vereinbarungen, z. B. über Leistung, Ort, Zeit, Preise, sind in schriftlicher Form festzuhalten.
§ 3 Leistungszeit, Ort und Umfang
(1) Leistungen werden grundsätzlich am vereinbarten Ort im deutschsprachigen Raum (insbesondere im DACH-Bereich) erbracht, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
(2) Es gilt der vereinbarte Leistungsumfang bezüglich Planung, Technik, Betreuung, Stage-Management etc.
(3) Tagessatz: Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten Tagessätze, die eine Leistung von bis zu 10 Stunden abdecken.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Tagessätze gelten für bis zu 10 Stunden; Mehrstunden werden gesondert berechnet, wenn vorher vereinbart.
(3) Reisekosten, Übernachtungen etc., siehe gesonderte Regelungen in § 8 und § 9.
(4) Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zahlungsziel: innerhalb von … Tagen nach Rechnung (z. B. 14 Tage netto). Verzugszinsen werden bei Zahlungsverzug berechnet.
§ 5 Stornierung
(1) Eine kostenfreie Stornierung ist bis 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin möglich.
(2) Erfolgt die Stornierung später, so ist eine Entschädigung in Höhe von ein Drittel (1/3) des vereinbarten Honorars zu leisten.
(3) Wird Light-Tech-Events durch den Auftraggeber kurzfristig bzw. nach Ablauf der Frist abbestellt, sind weitere Entschädigungen möglich, sofern Light-Tech-Events dadurch erhebliche Aufwendungen gehabt hat.
§ 6 Haftung und Ersatz bei Ausfall
(1) Der Auftraggeber haftet für Schäden an Technik und Material von Light-Tech-Events, und zwar nicht auf Zeitwert reduziert, sondern auf Neuwert, sofern der Schaden auf unsachgemäßer Nutzung, Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung beruht.
(2) Fällt Technik vor der Veranstaltung aus, so sorgt Light-Tech-Events nach Möglichkeit für gleichwertigen Ersatz.
(3) Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt bestehen. Schäden an Leben, Körper und Gesundheit werden gemäß Gesetz gehaftet.
(4) Der Auftraggeber stellt Light-Tech-Events von Ansprüchen Dritter frei, die entstehen, weil der Auftraggeber Vorschriften, Sicherheits- oder Auflagenbedingungen nicht erfüllt hat.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat Light-Tech-Events alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (z. B. Zeitplan, technische Daten, Aufstellort etc.).
(2) Der Veranstaltungsort muss frei zugänglich sein, Stromversorgung etc. müssen wie vereinbart zur Verfügung stehen. Verzögerungen, die durch unzureichende Vorbereitung entstehen, trägt der Auftraggeber.
(3) Der Auftraggeber sorgt auf der Veranstaltung für ausreichende Verpflegung (Getränke und Essen). Werden diese nicht gestellt, wird eine Zusatzgebühr von 25 €/Tag/Person berechnet.
§ 8 Reisekosten, Übernachtung
(1) Bei Anreisen von über 50 Kilometern Entfernung behält sich Light-Tech-Events vor, dem Auftraggeber Übernachtungskosten und ggf. Spesen in Rechnung zu stellen.
(2) Reisekosten und Anfahrtskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, separat abrechenbar.
§ 9 Datenschutz
(1) Light-Tech-Events erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und anderer beteiligter Personen unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer einschlägiger Datenschutzgesetze.
(2) Die Speicherung erfolgt ausschließlich auf einem von Light-Tech-Events selbst betriebenen Server, verschlüsselt.
(3) Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Vertragsabwicklung, zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder berechtigter Interessen erforderlich ist.
§ 10 Eigentum, Nutzungsrecht und Nutzungsdauer
(1) Alle dem Auftraggeber überlassenen technischen Geräte, Materialien etc. bleiben Eigentum von Light-Tech-Events, solange nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Nutzungsdauer richtet sich nach der Vereinbarung. Bei Mietgegenständen gilt die Übergabe bis zur Rückgabe als Mietzeit.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Light-Tech-Events.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.